🎉 Feiertage
Feiertage steuern, dass an gesetzlichen oder eigenen freien Tagen das Soll entfällt (ganzer Tag) oder sinkt (halber Tag, feste Stunden) und Feiertagszuschläge greifen.
Gesetzliche Feiertage importieren
Öffnen über Verwaltung → Einstellungen → Feiertage. Der Import lädt die gesetzlichen Feiertage genau eines Bundeslands — und zwar immer für EIN Jahr: Bundesland wählen, Jahr eintragen, „Importieren“. Jedes Jahr wird einzeln importiert, am besten gleich das kommende mit; fehlt ein Jahr, zählen seine Feiertage als normale Arbeitstage.
Urlaub, Gleitzeitausgleich und die anderen Gründe außer Krank & Co. lassen ganze, freie Feiertage (ohne Feiertags-Soll im Arbeitszeitmodell) beim Eintragen aus – aber nur Feiertage, die zu diesem Zeitpunkt eingetragen sind. Hat das Modell ein Feiertags-Soll, ist der Feiertag ein Arbeitstag und wird normal belegt; halbe Feiertage und Feiertage mit Stunden siehe unten. Deshalb das nächste Jahr importieren, bevor Urlaub über den Jahreswechsel eingetragen oder genehmigt wird. Ein späterer Import ändert schon eingetragenen Urlaub nicht.

⚠️ Das Bundesland lässt sich erst wechseln, wenn ALLE importierten Feiertage gelöscht sind — einzeln über 🗑 in jeder Zeile. Jedes Löschen ändert das Soll aller Mitarbeiter an diesem Tag, auch rückwirkend.
Eigene Feiertage
- Einmalig: gilt nur an einem konkreten Datum.
- Jährlich wiederkehrend: gilt jedes Jahr am selben Tag (z. B. Betriebsruhe).
- Wertung: ganzer Tag (Standard), halber Tag oder feste Stunden frei — z. B. Heiligabend als halber Tag und Silvester mit 4:00 Stunden frei. Im Formular „Hinzufügen“ steht dafür die Auswahl „Wertung“ (vorbelegt „ganzer Tag (Standard)“); bei „feste Stunden frei“ kommt das Zeitfeld „Stunden frei“ dazu.
Wertung nachträglich ändern
In den Tabellen der importierten und der eigenen Feiertage hat jede Zeile die Spalte „Wertung“ mit der Auswahl „ganzer Tag / halber Tag / feste Stunden frei“, bei „feste Stunden frei“ mit einem Zeitfeld, und dahinter „Speichern“. Der Knopf ist erst aktiv, wenn sich etwas geändert hat, und fragt vorher nach: „Wertung von „…“ am … auf „…“ ändern? Das ändert das Soll aller Mitarbeiter an diesem Tag – auch rückwirkend.“
Importierte Feiertage zählen zunächst als ganzer Tag (so steht es auch unter dem Import). Eine geänderte Wertung bleibt beim erneuten Import erhalten.
Halbe Feiertage und Feiertage mit Stunden
Halber Tag: Das Soll jedes Mitarbeiters sinkt an diesem Tag auf die Hälfte seines Tagessolls. Feste Stunden: Das Soll sinkt um die eingetragenen Stunden, nie unter 0. Es gelten Pause und Zuschläge des Wochentags — nicht die Feiertagskarte, und es gibt keinen Feiertagszuschlag. Wer am halben Tag arbeitet, braucht deshalb die Pause des Wochentags dazu.
Ein ganztägiger Grund (Urlaub, Gleitzeitausgleich, Freistellung, Berufsschule …) deckt an diesem Tag nur den Rest und zählt auch nur den Rest — kaufmännisch auf halbe Tage gerundet: Ein Rest unter einem Viertel Tag zählt 0 Tage, ab einem Viertel einen halben, ab drei Vierteln einen ganzen. Gleitzeitausgleich kostet genau den Rest. Krank, Kind krank, Reha, Wiedereingliederung, Mutterschutz und Elternzeit zählen als ganzer Tag — man ist nicht nur halb krank.
Ein HALBER URLAUBSTAG (Haken „halber Tag“) ist an halben Feiertagen und Feiertagen mit Stunden nicht möglich — er ergäbe einen Viertel Tag. Dort einen ganzen Urlaubstag eintragen; er zählt nur den Rest.
Ein halber Feiertag zählt dabei IMMER einen halben Tag — auch bei Modellen ohne Tagessoll (freie Tageswahl, „Pro Wochentag“ mit 0:00 und Abwesenheitswert). Bei festen Stunden misst sich der Rest am Tagessoll, bei freier Tageswahl am Feiertagswert des Modells (FE-Karte, „Abwesenheit“); fehlt beides, zählt der ganze Tag.
Ein abweichendes Tagessoll (Tagestausch) schlägt den Feiertag. Bei freier Tageswahl bleibt das Monatsziel stehen; der halbe Feiertag schreibt die Hälfte des Feiertagswerts gut (Feiertagskarte „FE“ im Modell, Feld „Abwesenheit“), ein Feiertag mit festen Stunden die freien Stunden (höchstens den Feiertagswert), und ein ganztägiger Grund deckt den Rest bis zum Feiertagswert. Steht dort 0:00, schreibt auch der halbe Feiertag nichts gut. Beim Eintragen über mehrere Tage lassen Urlaub & Co. nur ganze, freie Feiertage (ohne Feiertags-Soll) aus; halbe Feiertage werden eingetragen und zählen den Rest.
Donnerstag, halber Tag bzw. 4:00 Std. frei, ganztägiger Urlaub
| Modell (Donnerstag) | Soll halber Tag | Urlaub zählt | Soll bei 4:00 frei | Urlaub zählt |
|---|---|---|---|---|
| Vollzeit 8:30 | 4:15 | 0,5 Tag | 4:30 | 0,5 Tag |
| 35 Std. 7:00 | 3:30 | 0,5 Tag | 3:00 | 0,5 Tag |
| 25 Std. 5:00 | 2:30 | 0,5 Tag | 1:00 | 0 Tage |
| 20 Std. 4:00 | 2:00 | 0,5 Tag | 0:00 | 0 Tage |
Krank zählt in jeder Zeile einen ganzen Tag. Ohne eigenen Abwesenheitswert im Arbeitszeitmodell wird genau das Soll des Tages gutgeschrieben — der Saldo bleibt 0. Hat das Modell einen Abwesenheitswert je Wochentag, wird dieser anteilig gutgeschrieben (z. B. 6:30 → 3:15 am halben Tag); der Saldo kann dann wie an jedem anderen Tag vom Soll abweichen.
⚠️ Wer bisher für Heiligabend oder Silvester einen Behelf eingetragen hat (Saldenkorrektur, Freistellung von–bis, abweichendes Tagessoll), muss ihn entfernen, bevor er den halben Feiertag anlegt — sonst wird doppelt gutgeschrieben bzw. bleibt der Feiertag wirkungslos.
Wirkung auf die Berechnung
An einem GANZEN Feiertag richtet sich das Soll nach der Feiertags-Regel des jeweiligen Arbeitszeitmodells (meist 0). Zusätzlich gilt an diesem Tag die Feiertagskarte (FE) des Modells mit ihrer Pausenregel und ihren Zuschlägen — die Karte des Wochentags ist an Feiertagen außer Kraft. Ein Feiertagszuschlag wirkt deshalb nur, wenn er der FE-Karte zugeordnet ist – oder der Schicht, die an dem Tag gilt: Die Zuschläge der Schicht kommen auch am Feiertag zusätzlich dazu.
Im Arbeitszeitmodell steht in der Arbeitstage-Auswahl neben Mo–So ein „FE“. Ist FE NICHT angewählt, ist jeder Feiertag frei (Soll 0) — egal, welches Feiertags-Soll dort früher eingetragen war und auf welchen Wochentag er fällt. Pausenregel und Zuschläge der Feiertagskarte gelten trotzdem, sobald an dem Tag gearbeitet wird. Ist FE angewählt, gilt an JEDEM Feiertag das Feiertags-Soll, auch an einem Samstag oder Sonntag. Angewählt gehört es nur dort, wo an Feiertagen regulär gearbeitet wird.
FREIE TAGESWAHL (Monatsziel): Dort hat jeder Tag Soll 0, ein Feiertag senkt also nichts. Ob und wie viel ein Feiertag gutschreibt, legt allein das Arbeitszeitmodell fest: Auf der Feiertagskarte (FE) steht dafür – wie auf den anderen Tageskarten – das Feld „Abwesenheit“. Steht dort z. B. 8:00, schreibt ein freier Feiertag an einem Arbeitstag des Modells 8:00 als geleistete Zeit gut; steht dort 0:00, gibt es nichts. Der Abwesenheitswert der Wochentage gilt am Feiertag nicht. Der Wert gilt für alle Feiertage dieses Modells, auch rückwirkend. Das Monatsziel bleibt stehen, genau wie bei Urlaub oder Krankheit. Ein Feiertag am Wochenende (kein Arbeitstag des Modells), vor dem Eintritt oder nach dem Austritt Zeiterfassung und ein Tag mit abweichendem Tagessoll schreiben nichts gut. Hat der Wochentag im Modell ein eigenes Tagessoll, senkt der Feiertag nur dieses Soll (wie beim Tagessoll-Modell) und schreibt nichts zusätzlich gut. Im Lohnexport steht die Gutschrift wie eine bezahlte Abwesenheit in der Monatszeile, nicht als Arbeitszeit am Feiertag.
⚠️ Bei freier Tageswahl schreibt ein Feiertag nur dann etwas gut, wenn auf der Feiertagskarte (FE) des Arbeitszeitmodells unter „Abwesenheit“ ein Wert steht — 0:00 heißt: keine Gutschrift. Der Rechner unter den Grundeinstellungen trägt dort bewusst nichts ein.